Ecolife Europe GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Aufträge und Angebote

a) Kaufverträge kommen ausschließlich auf der Basis unserer nachstehenden Verkaufsbedingungen zustande. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

b) Mündliche oder fernmündliche Abmachungen, die von Personen ohne Vertretungsmacht getroffen worden sind, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt worden sind. Die Bestätigung erfolgt unverzüglich.

c) Die Berechnung der von uns gelieferten Waren erfolgt zum vereinbarten Preis. Sind Preise nicht vereinbart, gilt unser am Liefertag gültiger Listenpreis.

2. Besondere Arten der Lieferung

a) Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt uns bei fehlen von vertraglichen Vereinbarungen nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung überlassen. Will der Kunde die gekaufte Ware selbst durch LKW abholen oder durch einen von ihm beauftragten Dritten abholen lassen, bedarf dies unserer vorherigen Zustimmung.

b) Werden vom Kunden gekaufte Waren zu dessen ausschließlicher Verfügung an unserem Lager bereit gehalten, ist der Kunde zur Abnahme dieser Waren verpflichtet. Falls nichts anderes vereinbart ist, muss der Kunde die Waren innerhalb von 2 Wochen nach unserer Mitteilung der Verfügbarkeit abholen bzw. durch Dritte abholen lassen.

3. Gefahrtragung

a) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware in unserem Versandlager dem Transportunternehmen übergeben worden ist; dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Verwenden wir eigene Transportmittel, so geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn die Ware beim Kunden von dem Transportmittel abgeladen worden ist. Der Abschluss einer Transportversicherung ist ausschließlich Sache des Käufers.

b) Wird gekaufte Ware gem. 2 b) in unserem Versandlager zu der ausschließlichen Verfügung des Kunden bereit gehalten, geht die Gefahr bereits mit der Bereithaltung der Ware für den Kunden auf diesen über.

4. Lieferzeit

a) Wenn nicht bestimmte Liefertermine vereinbart sind, beginnt die Lieferzeit mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung oder Auftragsannahme. Sie endet mit dem Tag, am welchem die Ware unser Lieferwerk verlässt oder wegen Unmöglichkeit der Versendung nach 8 a) von uns eingelagert wird.

b) Verlangt der Käufer nach der Auftragsbestätigung oder Auftragsannahme Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt die Lieferzeit erst, wenn wir die Änderung bestätigt haben.

5. Unmöglichkeit unserer Lieferungsverpflichtung

a) Bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes sind wir berechtigt, uns von unserer Leistungspflicht zu lösen. Als rechtfertigende Gründe zählen insbesondere höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, Aussperrung, Feuer, behinderte Schifffahrt, Ausbleiben notwendiger Roh- und Hilfsstoffe, Ausfall von Maschinen, Fabrikationseinrichtungen oder der Kraftversorgung. Haben wir schon Teilmengen hergestellt, so ist der Käufer verpflichtet, die fertig gestellte Ware zu den für den Gesamtauftrag vereinbarten Bedingungen abzunehmen.

b) Ist die Absendung der Ware gemäß lit. a unmöglich, wird die Ware für Rechnung und Gefahr des Käufers von uns auf Lager genommen oder beim Spediteur eingelagert. Durch die Einlagerung wird unsere Lieferungsverpflichtung erfüllt. Dem Käufer bleibt es unbenommen, die gekaufte Ware selbst oder durch einen beauftragten Dritten abholen zu lassen.

6. Mängelhaftung

a) Die Ware ist vom Käufer unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen, auch wenn Muster übersandt sind und mit Sorgfalt zu behandeln.

b) Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn der Kunde bei offensichtlichen Mängeln nicht binnen 8 Tagen, bei versteckten Mängeln nicht innerhalb von 6 Monaten nach Eintreffen am Bestimmungsort eine entsprechende Mängelrüge an uns absendet.

c) Ist unsere Lieferung bei Gefahrübergang auf den Käufer mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

d) Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung, wobei uns grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche zuzugestehen sind, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Als fehlgeschlagen gilt die Nacherfüllung, wenn sie unmöglich ist oder von uns ernsthaft verweigert wird, unzumutbar verzögert oder vergeblich versucht worden ist.

e) Bei Nacherfüllung sind wir verpflichtet, die soweit erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

f) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, auch für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie im Falle zu vertretender Unmöglichkeit und bei erheblichen Pflichtverletzungen.

g) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzen.

h) In den vorstehenden Fällen Nr. 5 f) und g) und weiterhin, wenn dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, sofern uns kein Vorsatz zur Last fällt.

i) Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dasselbe gilt, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

j) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Weitergehende oder andere als die in dieser Nr. 6 geregelten Ansprüche des Käufers gegen uns, unsere Vertreter und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

k) Ansprüche und Rechte wegen Sachmängeln verjähren in zwölf Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt, in welchem dem Käufer die Ware übergeben wird oder im Falle der Einlagerung auf Veranlassung des Käufers die Versandbereitschaft angezeigt wird. Die Verjährungsfrist von zwölf Monaten gilt nicht in von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlicher Pflichtverletzung und so weit wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften.

l) Für gebrauchte Waren ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn ein Fall des vorstehenden lit. 5 i) vorliegt.

m) Haben wir vertraglich eine Sachmängelhaftung für gebrauchte Waren übernommen, trifft uns eine solche aus anderen Gründen und/oder macht d. Kunde Schadensersatzansprüche geltend, gelten hierfür die Vereinbarungen vorstehend lit. a) bis k) entsprechend. Abweichend von lit. 5 k) beträgt dabei die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Sachmängeln gebrauchter Waren sechs Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Käufer die Ware übergeben wird oder im Falle der Einlagerung auf Veranlassung des Käufers die Versandbereitschaft angezeigt wird.

n) Geringfügige Mängel. Für geringfügige Abweichungen vom Muster, Farbe, Reinheit, Beschaffenheit, Güte oder Schwere haften wir nicht, sofern die gelieferte Ware für den bei der Bestellung vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf die einzelnen Stücke an, sondern auf den Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen in Maß, Gewicht oder in der Menge bezieht. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn einzelne Stücke im Gewicht um das Doppelte der zulässigen Abweichung schwanken. Die vom Durchschnitt stärker abweichenden Teile dürfen jedoch nicht mehr als 5 % der Gesamtmenge betragen. Verlangt der Käufer nicht die Vorlage von Ausfallmustern, so haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen.

o) Montagen

Bei Geräteinstallationen durch den Ecolife Europe GmbH Kundendienst oder eines Erfüllungsgehilfen bestimmt der Kunde die Montagestelle. Er ist verpflichtet, dem eingesetzten Monteur genaue Angaben über den Verlauf von verdeckt liegenden Leitungen zu machen. Sollten Schäden an nicht sichtbaren Leitungen entstehen, so haften wir nicht, wenn der Monteur nicht auf den Verlauf der verdeckt liegenden Leitungen hingewiesen worden ist. Trotz entsprechenden Hinweises haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen (Monteure).

7. Rücksendungen

Außerhalb von gewährleistungspflichtigen Mängeln werden Rücksendungen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Anbruchverpackungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Bei einvernehmlicher Rücknahme wird der Rechnungswert abzüglich 10 % gutgeschrieben.

8. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar sofern vertraglich auch in unseren Formularverträgen nichts anderweitig geregelt ist. Bei Überschreitung der maximalen Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken in laufender Rechnung üblicherweise berechneten Zinssatzes zu verlangen, mindestens jedoch 5 % über dem Basiszinssatz. Dem Käufer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein über dem Mindestzinssatz gem. § 288 BGB liegender Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

b) Andere Zahlungsmittel als Barzahlungen oder Überweisungen, also insbesondere Schecks werden nur unter Vorbehalt angenommen, Wechselzahlung ist nicht zulässig. Gutschriften werden mit dem Betrag erteilt, der sich nach Abzug aller Kosten ergibt.

c) Alle Kosten für die Übermittlung des Rechnungsbetrages an uns trägt der Käufer. Zahlungen sind nur an die in der Rechnung angegebenen Zahlstellen zu überweisen. Die Gefahr für die Übermittlung des Rechnungsbetrages an uns trägt der Käufer. Unsere Vertreter dürfen keine Zahlungen entgegennehmen, es sei denn, dass diese eine von uns ausgestellte schriftliche Inkassovollmacht vorlegen.

d) Wir können einen dem Käufer eingeräumten Warenkredit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines jeden Kalendermonats bzw. aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

e) Von uns gewährte Rabatte, Boni und Skonti beziehen sich nur auf Lieferungen, für welche wir ohne gerichtliche Schritte volle Bezahlung erhalten.

f) Bei bestehenden sonstigen erlösmindernden Vereinbarungen erfolgt die Verrechnung laut Vertrag.

g) Wir sind bei Bestehen mehrerer Forderungen berechtigt, Zahlungen des Käufers mit seinen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit zu verrechnen. Das Bestimmungsrecht des Käufers gem. § 366 Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

9. Folgen verspäteter Zahlung

Bei Verzug des Käufers mit der Zahlung oder Abnahme der gekauften Ware können wir nach fruchtloser Fristsetzung von 14 Tagen neben Verzugs- bzw. Fälligkeitszinsen entweder vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir haben auch das Recht, die Abnahme der Mengen zu verlangen, mit welchen sich der Käufer in Abnahmeverzug befindet, sind aber nicht verpflichtet, weitere Teile des Auftrages auszuführen. Das Gleiche gilt, falls der Käufer sich nur bei einem von mehreren Einzelaufträgen in Abnahmeverzug befindet.

10. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware und die beigefügten Dokumente bleiben bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum, bei Hergabe von Schecks bis zu deren Einlösung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Erklären wir aufgrund von Zahlungsverzug nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Kaufvertrag, ist der Käufer verpflichtet, die Ware an uns auf Verlangen herauszugeben.

b) Wird die gelieferte Ware durch den Käufer verwendet erfolgt dies für uns als Verkäufer der Ware. Eine Verpflichtung unsererseits entsteht durch die Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware nicht. Ein Eigenerwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen.

c) Der Käufer ist ermächtigt, die gem. lit. a) oder b) uns gehörende Ware im Rahmen ordnungsmäßiger Geschäftsführung zu veräußern. Ein ordentlicher Geschäftsgang liegt nicht vor, wenn die Vorbehaltsware nicht unter Eigentumsvorbehalt weiter verkauft wird. Die Ermächtigung erlischt, sobald wir aufgrund eines Zahlungsverzugs des Käufers nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückgetreten sind. Sicherungsübereignung bzw. Abtretung sowie Verpfändung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterbekauf der Vorbehaltsware samt Neben- und Sicherungsrechten in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab.

d) Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

e) Der Käufer muss die uns gehörende Ware gegen alle Lagerrisiken versichern und den Abschluss der Versicherung uns auf Verlangen nachweisen. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

11. Ausschluss von Zurückbehaltungsrecht und ,,Aufrechnung, Abtretungsverbot

Der Käufer ist nur berechtigt, gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit sich dieses aus unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ergibt. Im Übrigen ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Käufer darf gegen uns gerichtete Ansprüche wegen Pflichtverletzungen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abtreten.

12. Sicherstellung

a) Wird uns eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt oder gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehende Lieferungen, Barzahlung, vor Ablieferung der Ware zu verlangen. Wird uns nach Vertragsschluss eine erkennbare Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers bekannt oder gerät der Käufer durch einen von ihm zu vertretenden Umstand mit der Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, ausstehende Lieferungen auszusetzen und nur gegen die Stellung von Sicherheiten auszuführen. Wir sind berechtigt, angemessene Sicherheit für die offenen und fälligen Forderungen zu verlangen.

b) Darüber hinaus stehen uns die sich aus §§ 281, 323 BGB ergebenden Rechte zu.

13. Urheberrechte

Bei der Verwendung von Mustern und Druckvorlagen des Käufers trägt dieser die Verantwortung dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Unsere Muster und Druckvorlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht verwertet werden und bleiben unser Eigentum, auch wenn sie dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

a) Als Erfüllungsort für die Lieferung wird unser Lieferwerk und als Erfüllungsort für die Zahlung Weil am Rheinvereinbart.

b) Gerichtsstand für beide Teile ist Freiburg.

c) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts-Übereinkommens ist ausgeschlossen.

15. Leihweise zur Verfügung gestellte Spender

a) Sämtliche, von unserem Hause leihweise zur Verfügung gestellten Spender verbleiben in unserem Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich, die Spender sorgfältig und schonend zu behandeln, sowie dafür Sorge zu tragen, dass die Eigentumskennzeichen “Mundhygiene/Mouthwash” und die E-Mail Adresse info@dentalrefresh.de nicht entfernt werden.

b) Im Falle der Vertragsbeendigung auch als Folge verspäteter Zahlungen des Käufers gemäß Nr. 9 sind die dem Käufer leihweise zur Verfügung gestellten Spender unaufgefordert an uns zurück zu geben. Dies gilt auch dann, wenn ein anderer Lieferant vom Käufer zur Bedarfsdeckung

eingeschaltet wird.

c) Im Falle der Vertragsbeendigung hat der Käufer die Wahl, die Spender zurück zu geben oder zum Zeitwert zu erwerben. Der Zeitwert errechnet sich aus der Nutzungszeit, mindestens jedoch 20 % des Neuwertes zum Zeitpunkt der Wertermittlung.

d) Bei den Dentalrefresh Mundspülung Spendern, verpflichtet sich der Käufer diese nur mit unseren, dazu passenden Produkten zu befüllen. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer die ihm überlassenen Spender gem. Nr. 16 c) erwirbt.

17. Sitz der Gesellschaft

ECOLIFE EUROPE GMBH
Im Schlöttle 6
DE-79588 Efringen-Kirchen

Tel CH: +41 79 348 22 94
Tel DE: +49 30 120 741 368
Web: www.dentalrefresh.de

Adresse

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Im Schlöttle 6
79588 Efringen-Kirchen

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E-Mail: info@dentalrefresh.de


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